Die Notarstelle der Notarin Frau Dr. Bettina Konsor ist unserer Rechtsanwaltskanzlei angegliedert. Da in Niedersachsen die Notare aus der Anwaltschaft bestellt werden, hat Frau Dr. Konsor diese Doppelfunktion inne.
Die Notarin entwirft und beurkundet Verträge und Erklärungen, beglaubigt Unterschriften und berät in allen notariellen Fragen. Verträge über Grundstücke, Wohnungen und Häuser, Belastungen von Grundstücken durch Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten und Reallasten sind die klassischen notariellen Tätigkeiten im Bereich des Grundstücksrechts.
Im Handels- und Gesellschaftsrecht erstellen und beurkunden wir vornehmlich Gesellschaftsverträge und nehmen Anmeldungen zum Handelsregister vor. Wir errichten für Sie Generalvollmachten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Im Bereich des Erbrechts entwirft und beurkundet die Notarin Testamente und Erbverträge. Darüber hinaus nimmt sie Anträge auf Erteilung von Erbscheinen nach Eintritt des Erbfalls entgegen und beurkundet Erbauseinandersetzungsverträge.
Im Familienrecht werden Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Sorgerechtsverfügungen erstellt. Auch Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden.