Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Arbeitsverhältnisse werden durch eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften und höchstrichterlicher Rechtsprechung, vermehrt den Europäischen Gerichtshof (EUGH) bestimmt. Eine rechtzeitige Interessenvertretung ist deshalb auch besonders wichtig. Dies gilt unabhängig von der Interessenlage sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Denn viele arbeitsrechtliche Regelungen und besondere Nuancen im Kündigungsrecht sind den Parteien meist unbekannt, wie z. B. die Einhaltung einer 3-wöchigen Klagefrist nach Erhalt der Kündigung. Schon bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses kommt es auf die richtige Gestaltung des Arbeitsvertrages an, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Erfahrungsgemäß birgt das gekündigte Arbeitsverhältnis das größte Konfliktpotenzial, wobei auch laufende Arbeitsverhältnisse nicht immer frei von Konflikten sind. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da dadurch ein einseitiger Blick auf die unterschiedlichen Interessen vermieden wird. Nur wer alle Facetten des Arbeitslebens kennt, kann sachgerecht und individuell reagieren.

Wir garantieren eine umfassende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, was durch die langjährige Berufserfahrung von Herrn Josef Heres und die besondere Qualifikation von Frau Dr. Bettina Konsor als Fachanwältin für Arbeitsrecht gewährleistet ist.